AGB

1. Allgemeine Bedingungen

Verkauf und Lieferung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese haben Gültigkeit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Die Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich mit der Bestellung, spätestens mit der Entgegennahme der Ware als angenommen.

Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Geschäftsleitung der Fa. StoneComp diese schriftlich bestätigt. Wir sind berechtigt, Ansprüche aus unseren Forderungen an Dritte abzutreten.

2. Angebot und Vertragsschluß

Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich genannt ist. Alle Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich, fernschriftlich oder per E-Post bestätigt wurden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch die Lieferung und/oder Rechnung erfolgen. Verbesserungen oder Änderungen der Bauart oder Ausführung unserer Ware bleiben vorbehalten. Mündliche Absprachen gelten nur wenn sie durch uns schriftlich, fernschriftlich oder per E-Post bestätigt wurden.

Bei einem Online Geschäft gelten die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen, wie z.B. das Rückgaberecht bei Onlinegeschäften. 

3. Preise

Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preise verstehen sich inkl. der zum jew. Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer zuzüglich evtl. Versandkosten sowie Nachnahmegebühren. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten

Maßgebend für unsere Preisen sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Preise unserer Zulieferanten. Sollten die Preise aufgrund starker Schwankungen höher als im Angebot ausfallen, wird vor Lieferung der Ware erst ein Einverständnis des Kunden eingeholt. Niedrigere Preise geben wir sofort an den Kunden weiter.

4. Lieferung und Leistung

Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Lieferungen stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Eine Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung evtl. Vertragsbedingungen erfolgt ist und verlängert sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde im Verzug ist.

Sämtliche Angebotenen Artikel werden nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland per Vorkasse oder Barnachname ausgeliefert. Die Vorkasse gilt als bestätigt bei Eingang auf das Konto der Fa.StoneComp.

Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur wenn eine Nachfrist von mindestens 10 Tagen schriftlich gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten wird. Liefer und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung erschweren oder gar unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, befreien uns von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen.

Schadensersatzansprüche des Käufers wg. verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Lieferfrist sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig und verpflichten den Käufer zur Abnahme, es sei denn, bei Vertragsabschluss wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5. Abnahme, Abnahmeverzug

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum vereinbartem Termin anzunehmen. Verweigert der Käufer die Annahme, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung sofort auf ihn über. In diesen Fall befindet sich der Käufer ohne weitere Mahnungen im Verzug und haftet gegenüber der Fa. StoneComp für alle entstandenen Kosten, insbesondere durch Versand sowie zwischenzeitlichen Wertverlust.

6. Versand und Gefahrenübergang

Die Beförderungsgefahr trägt der Empfänger, auch bei Frachtfreier Lieferung. Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg, Transportmittel) behält sich die Fa.StoneComp vor. Außer auf ausdrückliche Erklärung des Kunden wird die Ware für den Versand durch die Fa.StoneComp zwangsversichert.

Wünscht unser Vertragspartner Sonderbeförderung so trägt dieser auch die dadurch hervorgerufenen Kosten. Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, die Gefahr geht mit der Absendung bzw. der Übergabe sofort auf den Vertragspartner über. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Eingetretene Transportschäden oder Verluste sind der Fa.StoneComp unverzüglich schriftlich oder Fernschriftlich anzuzeigen. Der Kunde ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet ohne das es seiner vorherigen Zustimmung bedarf.

7.Preise und Zahlungsbedingungen

Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. der gesetzlich vorgegebenen MwSt. plus evtl. Versand und Nachnahmekosten. Bei Teillieferungen bleibt eine Versandkostenreduzierung vorbehalten.

Bei Zahlung per Vorkasse entfällt die Nachnahmegebühr, die Zahlung gilt bei Kontoeingang als erfolgt. Bei Vorauszahlung per Scheck gilt die Zahlung erfolgt, sobald der Scheck dem Kto. gutgeschrieben und bestätigt wurde.

Die Zahlungen haben in der jeweilig gesetzlichen Währung der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen.

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtzeitig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt

Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum der Fa. StoneComp bis zu Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag. Die Fa. StoneComp ist berechtigt, Ansprüche aus ihren Forderungen an Dritte abzutreten

9.Gewährleistungen

Die Fa. StoneComp gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherten Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch der Tatsache bewusst, dass es zum derzeitigem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler an der Hardware- und Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Technische Eigenschaften und Beschreibungen in Produktinformationen allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Eine Zusicherung von von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der Fa.StoneComp schriftlich bestätigt wurden. Die Gewährleistungsansprüche gegen die Fa. StoneComp verjähren nach 24 Monaten ab Lieferung gemäß Gesetzlicher Vorgabe. Sie sind nicht übertragbar.

Eine weitergehende Garantie des Herstellers ist hiervon nicht betroffen ohne das die Fa.StoneComp dafür einzustehen hat.

Garantierücksendungen müssen uns frei zugesandt werden. Unfreie Lieferungen werden abgelehnt

Im Garantiefall senden Sie uns das defekte Teil mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell sowie der Seriennr. sowie der Rechnungskopie. Ein Vorabtausch der Ware liegt im Ermessen der Fa. StoneComp ist aber grundsätzlich ausgeschlossen.

Bei einem Garantiefall  der Herstellergarantie werden wir Ihnen gegen Erstattung der Unkosten das defekte Teil an den jeweiligen Hersteller einsenden.

Im Gewährleistungsfall, sind Arbeits und Materialkosten frei, sonstige Nebenkosten sowie Versandkosten trägt der Kunde. Ob eine Nachbesserung oder Gerätetausch erfolgt liegt im Ermessen der Fa. StoneComp.
In einem Garantiefall der Herstellergarantie gelten die jeweiligen Bestimmungen des Herstellers.


10.Garantieausschluss

Die Gewährleistung entfällt wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder dritte unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen oder mechanischen Belastungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsforderungen entsprechen.

Die Gewährleistung entfällt ferner wenn technische Originalzeichen geändert oder entfernt werden. Ergibt eine Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt werden die Kosten zur Überprüfung und Reparatur kostenpflichtig in Rechnung gestellt.

11. Haftung

Die Fa.StoneComp haftet für vorsätzlich oder grob Fahrlässig verursachte Schäden sowie in allen Fällen in dem sie nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden zwingend haftet. Bei schuldhafter, den Vertragszweck gefährdender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Fa.StoneComp nur für solche Schäden, deren Eintritt die Fa.StoneComp bei Vertragsschluss nach den damals bekannten Umständen vorhersehen konnte.

Für den Erhalt von Daten auf elektronischen, magnetischen, optischen oder sonstigen Datenträgern, welche der Fa.StoneComp zum Zweck der Überprüfung oder der Reparatur ausgehändigt werden, wird von der Fa.StoneComp keine Haftung übernommen.

12. Gerichtsstand

Der Gerichtstand ist der Sitz der Fa.StoneComp

Die Fa. StoneComp ist in jedem Fall berechtigt den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen

13. Exportbeschränkung

Die Fa.StoneComp liefert nicht in das, auch nicht in das benachbarte Ausland. Bei Weitergabe der Produkte an dritte sind evtl. Exportbeschränkungen strikt zu beachten und behördliche Bestimmungen genau zu befolgen

14. Mitteilungen des Verkäufers

Die Fa. StoneComp wird alle Mitteilungen an die zuletzt bekannte Adresse des Käufers richten. Schriftliche, fernschriftliche, telegraphische oder E-Post gelten mit der Absendung oder mit der Übergabe an die Post erfolgt

15. Schlussbestimmung

Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, lt. § 306 Abs. 1-3 BGB